Sehr geehrter XXX
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Oktober 2011, mit welcher Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Bitte verzeihen Sie die späte Reaktion.
Gern haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft und Rücksprache mit unserer zuständigen Programmabteilung gehalten. Demnach ist eine Untertitelung unseres Programms aktuell nicht geplant. Bitte haben Sie für diese Unternehmensentscheidung Verständnis.
Ich bedauere, Ihnen keine anderslautende Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Kundenservice
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
also Ihr sollt auch per email an Sky schreiben info@sky.de damit ihr auch SKY mit UT anschauen wollt ![]()
gemeinsam sind wir stark ![]()
22033 Hamburg
Im Rahmen seiner Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur (Schweiz) vergleicht Yves-Manuel Méan die Richtlinien für die Untertitelung für Hörgeschädigte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er versucht herauszufinden, ob sich die hörgeschädigten Fernsehzuschauer dieser Unterschiede bewusst sind und ob sie es begrüßen würden, wenn diese Richtlinien im gesamten deutschsprachigen Fernsehen einheitlich gestaltet werden würden.






